





Objektdaten
Objekt-ID: | 5822-A6 |
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Verfügbarkeit: | voraussichtlich Sommer 2025 |
Baujahr: | 2025 |
Adresse: | 88319 Aitrach |
Wohnfläche: | 38,00 m2 |
Zimmer: | 2,0 |
Preis: | 182.000 € |
Provision inkl. ges. Mwst. | prov.frei |
Kontaktperson: Lisa Müller
Objektbeschreibung
Aufgeteilt auf drei Baukörper entstehen hier 30 seniorengerechte Wohnungen und Gemeinschaftsräumlichkeiten. Die Wohnungen werden schlüsselfertig für Sie gebaut. Dabei wird mit durchdachten Raumkonzepten ein modernes Wohngefühl und Behaglichkeit geschaffen.
Die hochwertigen Eigentumswohnungen bieten mit ihren Zuschnitten von 2 bis 3 Zimmern Lebensräume für selbstbestimmtes Wohnen im Alter. Die Erdgeschosswohnungen erhalten jeweils eine Terrasse.
Die Wohnungen im Ober- und Dachgeschoss sind jeweils mit einem Balkon bzw. einer Dachterrasse ausgestattet. Jede Wohnung ist über einen Aufzug barrierefrei- vom Kellergeschoss bis zum Dachgeschoss – erreichbar. Ein Kellerraum ist jeder Wohnung zugeordnet.
Eine gemeinsame Tiefgarage, sowie Kellerabteile, Fahrradabstellplätze und Technikräume entstehen im Untergeschoss, welche alle drei Baukörper miteinander verbindet. Tiefgaragenstellplätze sowie oberirdische Außenstellplätze stehen ebenfalls zur Verfügung.
Objektlage
Aitrach bietet alles, was man im Alltag benötigt, und erfreut sich daher großer Beliebtheit als Lebensmittelpunkt.In der Gemeinde finden Sie einen Kindergarten, die Grund- und Mittelschule, Ärzte sowie eine Apotheke. Ebenso ein vollsortimenter Supermarkt fußläufig vom Neubaugebiet aus zu erreichen. Aber auch Bäcker Metzger sowie unterschiedliche Gastronomiebetriebe sind im Ort vertreten.
Ein aktives Vereinsleben runden das Angebot der aufstrebenden Illertalgemeinde im benachbarten Baden-Württemberg ab.
Die Autobahnen A96 und A7 sind in unmittelbarer Umgebung. Von hier aus gelangen Sie in Kürze nach München, Stuttgart, in die Bodenseeregion oder in die schönen Berge.
Umgebungskarte
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Objektausstattungen
- Aufzug
- Einbauküche
Direktkontakt
Energiepass
Baujahr: | 2025 |
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Ein Energiepass ist nicht erforderlich - Grund: Neu zu errichtende Gebäude gem. § 80 (1) GEG |